AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ I. Allgemeines – Geltungsbereich 
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird

§ II. Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündliche, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma clean & safe Dienstleistungen Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.

§ III. Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen der Firma clean & safe Dienstleistungen gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma clean & safe Dienstleistungen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. 
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigter Weise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

§ IV. Reinigungsmittel und Geräte
1. Die Firma clean & safe Dienstleistungen stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. 
2. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. 
3. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

§ V. Aufenthaltsräume
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich - wenn nötig - geeignete Räume für das Personal der Firma clean & safe Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

§ VI. Schlüssel- und Notfallvorschriften
1. Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma clean & safe Dienstleistungen herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma clean & safe Dienstleistungen im Rahmen der Ziffer 11.


§ VII. Ausführung durch andere Unternehmen
1. Die Firma clean & safe Dienstleistungen ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

§ VIII. Unterbrechung der Reinigung
1. Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma clean & safe Dienstleistungen den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. 
2. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma clean & safe Dienstleistungen verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

§ IX. Nichtzahlung des Entgeltes
1. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma clean & safe Dienstleistungen nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. 
2. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma clean & safe Dienstleistungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 
3. Der Firma clean & safe Dienstleistungen bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. 
4. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma clean & safe Dienstleistungen durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

§ X. Rechtsnachfolge
1. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. 
2. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma clean & safe Dienstleistungen wird der Vertrag nicht berührt.

§ XI. Haftung und Haftungsbegrenzung
1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma clean & safe Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma clean & safe Dienstleistungen Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 
2. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Firma clean & safe Dienstleistungen auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma clean & safe Dienstleistungen ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:

€ 3.000.000.- für Personenschäden
€ 3.000.000.- für Sachschäden je Schadensfall
€ 3.000.000.- für Schlüsselschäden je Schadensfall
€ 1.000.000.- für Tätigkeitsschäden
€ 500.000.- für Vermögensschaden

3. Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma clean & safe Dienstleistungen in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.

§ XII. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

§ XIII. Zahlung des Entgelts
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
2. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma clean & safe Dienstleistungen seine Leistung jeweils zum letzten Tage des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung, wenn nicht anders vereinbart.
3. Die Firma clean & safe Dienstleistungen ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma clean & safe Dienstleistungen den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma clean & safe Dienstleistungen berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma clean & safe Dienstleistungen über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
5. Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. 
6. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma clean & safe Dienstleistungen berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
7. Sollten der Firma clean & safe Dienstleistungen Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma clean & safe Dienstleistungen gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma clean & safe Dienstleistungen ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.
8. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. 
9. Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma clean & safe Dienstleistungen berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.

§ XIV. Preisänderung
1. Die Firma clean & safe Dienstleistungen kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
(a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 85% vereinbart.
(b) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Firma clean & safe Dienstleistungen geändert werden.
(c) Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
(d) Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
(e) Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.

§ XV. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
1. Der Vertragsbeginn und -ende richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.  
2. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 
3. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

§ XVI. Vertragswirksamkeit
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

§ XVII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Norderstedt.

Stand 07.06.2018

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